Für Pflegebedürftige und ihre Familien ist es wichtig, dass sie sich weiterhin in ihrem gewohnten Umfeld aufhalten können. Um die Pflege daheim zu erleichtern, übernehmen Pflegekassen die Ausgaben für einmalig benutzbare Pflegehilfsmittel, die dem Schutz der Pflegepersonen dienen.
Wer hat Anspruch auf kostenlose Pflegehilfsmittel?
Pflegebedürftige Menschen, die zuhause, bei ihrer Familie oder in einer WG leben, von privaten Pflegepersonen betreut werden und bei denen mindestens Pflegegrad 1 festgestellt wurde, haben Anspruch auf kostenlose Pflegehilfsmittel. Eine ärztliche Bescheinigung ist nicht notwendig.
Welche Pflegehilfsmittel werden erstattet?
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind einmalig verwendbare Produkte, die aufgrund ihrer Beschaffenheit oder aus hygienischen Gründen nach dem Gebrauch nicht mehr benutzt werden können. Dazu zählen:
Einmalhandschuhe
Fingerlinge
Mundschutz
Desinfektionsmittel für Hände und Flächen
Fingerlinge
Schutzschürzen
In welcher Höhe werden Pflegehilfsmittel erstattet?
Pflegekassen erstatten für Pflegehilfsmittel, die zum Verbrauch bestimmt sind, 40 Euro im Monat.
Wie erhält man die kostenlosen Pflegehilfsmittel?
Zuerst müssen Sie die Kostenübernahme bei Ihrer Pflegekasse beantragen. Dies können Sie formlos per Brief oder E-Mail machen. Geben Sie dabei Ihren Namen, Ihr Geburtsdatum sowie Ihre Versichertennummer, außerdem die Art und Menge der benötigen Pflegehilfsmittel. Viele Pflegekassen bieten dazu auf ihren Websites auch vorbereitete Online-Formulare an. Die Pflegemittel können auch über zugelassene Vertragspartner der Pflegekassen, z. B. bei Sanitätshäusern oder Apotheken, beantragt werden. Sobald der Antrag bewilligt wurde, können Sie die Pflegehilfsmittel bei den Vertragspartnern Ihrer Wahl (z.B. Curabox *) bestellen. Die Kosten werden direkt mit der Pflegekasse abgerechnet. Die Lieferung der Hilfsmittel erfolgt in der Regel direkt zu Ihnen nach Hause. Sie können die zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel auch selbst in Drogerien einkaufen und die Belege anschließend bei Ihrer Pflegekasse einreichen.
Kostenlose Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind eine wichtige finanzielle Entlastung für pflegebedürftige Menschen mit Pflegegrad. Die Pflegekassen erstatten für diese einmalig verwendbaren Verbrauchsprodukte bis zu 40 Euro im Monat. Pflegehilfsmittel zum Verbrauch dienen dem Schutz Ihrer privaten Pflegepersonen. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie von Angehörigen, Freunden oder häuslichen Betreuungskräften betreut werden.
* Bei jeder Bestellung der für Sie kostenfreien monatlichen Pflegebox von Curabox erhalten wir als Affiliate-Partner von Curabox eine Provision.
Comments