Pflegegrad abgelehnt: Das richtige Vorgehen bei einem Widerspruch
- Eva Mischau
- 20. Aug.
- 3 Min. Lesezeit

Wer einen Antrag auf Pflegegrad stellt, rechnet meist mit einer positiven Entscheidung. Dennoch werden viele Anträge auf einen Pflegegrad abgelehnt oder führen zu einer Einstufung, die nach Ansicht der Betroffenen zu niedrig ausfällt. Das muss nicht das letzte Wort sein. In vielen Fällen lohnt sich ein Widerspruch. „Pflege aus Polen“ unterstützt Sie dabei, den Ablauf zu verstehen und die richtigen Schritte vorzunehmen, damit Ihre Pflegeansprüche bestmöglich berücksichtigt werden.
Hier erfahren Sie, was Sie beachten müssen, wenn Sie einen Widerspruch für die Ablehnung Ihres Pflegegrades einlegen wollen. Bitte beachten Sie, dass dieser Ratgeber keine rechtliche Beratung ersetzt. Die Nutzung unseres Musterbrief-Services, der für Sie eine Vorlage ausfüllt, erfolgt eigenverantwortlich. Für verbindliche Rechtsauskünfte wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt.
Welche Fristen gelten beim Widerspruch gegen den Pflegegrad?
Die Begutachtung ihres Pflegegrad-Antrages dauert in der Regel 1-2 Wochen. Sobald diese abgeschlossen ist, erhalten Sie den Bescheid Ihrer Pflegekasse mit der Ihnen zugeordneten Pflegestufe bzw. einer Ablehnung des Antrags. Mit dem Versand des Bescheids beginnt in der Regel eine Frist von einem Monat, innerhalb derer Sie schriftlich Widerspruch gegen die Einstufung oder Ablehnung des Pflegegrades einlegen können. Neben dem initialen Widerspruch müssen Sie zusätzlich eine Begründung für den Wiederspruch vorlegen. Unser Tipp: Verzögern Sie das Absenden Ihres Widerspruchs nicht, denn Ihre Begründung für Ihren Widerspruch können Sie auch separat später nachreichen.
Wie prüfe ich das Gutachten zum Pflegegrad?
Der Bescheid über den zugeordneten Pflegegrad basiert auf einem individuellen Gutachten des Medizinischen Dienstes oder von Medicproof. Dieses Dokument wurde von einem Gutachter erstellt, der bei Ihnen zuhause die Pflegesituation auf Basis von verschiedenen Bereichen wie Mobilität, Selbstversorgung und Verhalten eingeschätzt und bewertet hat, was zu einer Gesamtpunktzahl geführt hat. Je nach Punktzahl wurde Ihnen, bzw. der zu pflegenden Person im Erstgutachten ein Pflegegrad zwischen 1 und 5 zugeteilt oder kein Pflegegrad attestiert. Falls dieses Gutachten nicht zusammen mit dem Bescheid zugestellt wurde, sollten Sie es umgehend anfordern. Nur wenn Sie die Bewertung genau kennen, können Sie nachvollziehen, weshalb eine bestimmte Einstufung erfolgte und welche Punkte Ihrer Meinung nach falsch oder unvollständig bewertet wurden. Diese Punkte können Sie dann nach eigenem Ermessen ausführlich in Ihrer Begründung für den Wiederspruch korrigieren.
Die Begründung ist das Herzstück Ihres Widerspruchs. Sie sollten das Gutachten daher aufmerksam prüfen. Achten Sie darauf, ob die Punkte korrekt summiert wurden und vergleichen Sie die Einschätzungen des Gutachtens mit Ihrer Wahrnehmung des Pflegebedarfs. Sollten sich hier signifikante Differenzen ergeben, stellen Sie diese in Ihrer Begründung deutlich und nachvollziehbar dar. Mit einer schlüssigen Argumentation erhöhen Sie die Chancen auf einen erfolgreichen Widerspruch.
Welche Unterlagen brauche ich für den Widerspruch?
Sämtliche relevanten medizinischen Unterlagen sollten in die Begründung einfließen. Dazu gehören Arztbriefe, Atteste, Krankenhausberichte und Medikamentenpläne. Ergänzend ist es sinnvoll, ein Pflegetagebuch zu führen. Darin wird genau festgehalten, welche Hilfen im Alltag benötigt werden, wer diese leistet und in welchem Umfang. Diese Aufzeichnungen können oft ein entscheidendes Argument bei der Neubewertung sein.
Welche Gründe können zu einer Neubewertung des Pflegegrades führen?
Es gibt viele Situationen, in denen eine Neubewertung gerechtfertigt sein kann. Vielleicht war die pflegebedürftige Person am Tag der Begutachtung ungewöhnlich mobil, hat ihren Unterstützungsbedarf falsch eingeschätzt oder der Gesundheitszustand hat sich in der Zwischenzeit bereits wieder verschlechtert. Neben inhaltlichen Argumenten kann es auch formale Mängel geben, die einen Widerspruch begründen. Etwa wenn der Bescheid keine Begründung enthält, kein Gutachten beiliegt, die Unterschrift fehlt oder keine klare Kennzeichnung als maschinell erstelltes Schreiben vorliegt. Solche Fälle sind zwar selten, können aber zumindest dazu führen, dass die Pflegekasse einen neuen, korrekten Bescheid erstellen muss.
Wie reiche ich den Widerspruch bei der Pflegekasse korrekt ein?
Der Widerspruch muss schriftlich an die Pflegekasse gesendet werden. Es reicht zunächst ein kurzes Schreiben, in dem Sie den Widerspruch erklären und die Begründung für später ankündigen. Den Widerspruch einlegen darf nur die pflegebedürftige Person selbst oder eine bevollmächtigte Person, ein gesetzlicher Betreuer, ein ambulanter Pflegedienst mit Vollmacht oder ein Rechtsanwalt.
Vorlage nutzen und individuell anpassen
Um Sie bei diesem Prozess zu unterstützen, stellt „Pflege aus Polen“ Ihnen eine leicht anpassbare Muster-Vorlage zur Verfügung. Sie tragen Ihre persönlichen Angaben ein und unser KI-gestützter Vorlagen-Service übernimmt den Rest. Sie müssen dann nur noch das ausgefüllte Schreiben fristgerecht an Ihre Pflegekasse schicken. Auch wenn diese Vorlage den Prozess erleichtert, sollten Sie Ihre Begründung sorgfältig vorbereiten und, falls nötig, fachliche Unterstützung in Anspruch nehmen.
Bearbeitungszeit und mögliche Wiederholungsbegutachtung
Nach Eingang des Widerspruchs hat die Pflegekasse bis zu drei Monate Zeit für eine Entscheidung. Häufig folgt eine erneute Begutachtung, bei der die gesamte Pflegesituation noch einmal überprüft wird. Bereiten Sie sich darauf vor, indem Sie alle relevanten Dokumente bereithalten und die Situation offen schildern.
Warum ist ein erfolgreicher Widerspruch beim Pflegegrad so wichtig für die häusliche Pflege?
Wer gut informiert ist, kann die Chancen auf einen erfolgreichen Widerspruch deutlich steigern. Gerade für Angehörige, die Versorgung durch polnische Pflegekräfte organisieren möchten, ist ein angemessener Pflegegrad von zentraler Bedeutung, da er die finanzielle Grundlage für die Betreuung sichert. Ein sorgfältig begründeter Widerspruch kann daher zu einer höheren Einstufung führen und so dabei helfen, eine stabile Versorgung sicherzustellen. „Pflege aus Polen“ steht Ihnen als unterstützender Helfer zur Seite, von der Orientierung im Ablauf bis hin zu praktischen Tipps für die Pflege. Auf unserer Webseite finden Sie weitere Ratgeber rund um das Thema Pflegebedarf.