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  • Wie sind Ihre Pflegekräfte angemeldet?
    Alle 24-Stunden-Kräfte sind in Polen angestellt und versichert. Sie erhalten ein übertarifliches Gehalt und reisen mit einer A1-Bescheinigung (Entsendungsbescheinigung) an. Diese wird kurz vor der Abreise bei dem entsprechenden Institut in Polen beantragt. Die Bearbeitungsdauer und formelle Ausstellung der A1 Karte dauert in der Regel 14–30 Tage. Die Vorlage des Antrags kann jederzeit eingesehen werden.
  • Wer bezahlt für die Pflegekräfte die Krankenversicherung u.a.?
    Die Krankenversicherung wird ebenfalls in Polen entrichtet. Alle 24-Stunden-Kräfte kommen mit einer Auslandskrankenversicherung sowie einer A1 Bescheinigung.
  • Muss ich Sozialabgaben abführen?
    Nein, das von uns vermittelte Pflegepersonal ist weiterhin in Polen angestellt und verfügt über eine A1-Bescheinigung, mit der die Pflegekraft nachweist, dass sie in ihrem Heimatland sozialversichert ist und dort die Sozialabgaben beglichen werden.
  • Wo sind die Pflegekräfte angestellt?
    Alle Pflegekräfte sind bei unserer Partneragentur in Polen fest angestellt. Zusammen mit der Agentur stellen wir sicher, dass die Pflegekräfte qualifiziert und geschult sind, um Sie bestmöglich zu unterstützen.
  • Muss ich für die Pflegekraft Steuern bezahlen?
    Nein, das von uns vermittelte Pflegepersonal ist weiterhin in Polen angestellt. Die Steuern müssen vom polnischen Arbeitgeber bzw. der Pflegekraft im Heimatland beglichen werden.
  • Wie ist die Vermittlung von polnischen Arbeitskräften rechtlich gesichert?
    Nach den Entsenderichtlinien der Europäischen Union ist es gestattet, Personal aus Polen für einen bestimmten Zeitraum zu Dienstzwecken, wie beispielsweise Pflege, nach Deutschland zu entsenden. Dafür wurden im Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) die zwingenden Arbeitsbedingungen von ausländischen Arbeitnehmern geregelt, die während ihrer Beschäftigung in Deutschland eingehalten werden müssen. Dazu gehören insbesondere Entlohnung (Mindestlohn), Urlaubsanspruch, Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie Bedingungen für die Überlassung von Arbeitskräften. Wir haben uns auf die Vermittlung von polnischen Arbeitskräften nach Deutschland spezialisiert, sodass wir Ihnen rechtssicher Pflege- und Betreuungspersonal aus Polen vermitteln können.
  • Wie ist die Kündigungsfrist?
    Der Dienstleistungsvertrag kann von jeder Vertragspartei ohne Angabe von Gründen mit einer Kündigungsfrist von 14 Tagen gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Trotz intensiver Vorauswahl kann es in Ausnahmefällen vorkommen, dass zwischen den beiden Parteien die Chemie nicht stimmt. In diesem Fall versuchen wir zeitnah eine Ersatzbetreuerin zu finden. Sie können natürlich auch Ihren Vertrag kündigen.
  • An wen schicke ich die Kündigung?
    Sie können Ihre Kündigung ganz einfach per E-Mail an uns senden. Unser Team wird sich umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen und alle weiteren Schritte zur Abwicklung Ihrer Kündigung klären.
  • Vertragsende bei Tod der pflegebedürftigen Person
    Im Falle des Versterbens der zu pflegenden Person endet der Vertrag automatisch 7 Tage nach dem Tod. Der vertraglich vereinbarte Tagessatz wird für den Zeitraum von 7 Tagen fortbezahlt, auch wenn eine frühere Heimreise der Betreuungskraft vereinbart wird. Falls die Betreuungskraft über diesen Zeitraum hinaus vor Ort bleibt, wird bis zum Tag ihrer Abreise abgerechnet.
  • Was ist eine A1-Bescheinigung?
    Die A1-Bescheinigung ist ein behördliches Dokument, das die sozialversicherungspflichtige Festanstellung im Heimatland nachweist.
  • Entstehen uns noch zusätzliche Kosten?
    Wir berechnen einen monatlichen Komplettpreis inklusive aller Versicherungen und Transportkosten. Sollten im Einzelfall mehr Kosten entstehen, so werden Sie genau auf zusätzliche Kosten von uns hingewiesen.
  • Dürfen die Betreuungskräfte medizinische Pflege leisten?
    Das ist leider nicht möglich. Diese Leistungen dürfen ausschließlich examinierte Pflegefachkräfte übernehmen. Es empfiehlt sich das Hinzuziehen eines ambulanten Pflegedienstes, sollte der Bedarf an medizinischer Pflege über regelmäßige Arztbesuche hinausgehen.
  • Was verdienen polnische Betreuungskräfte?
    Ausländischen Arbeitnehmern, die in Deutschland arbeiten, steht der gesetzliche Mindestlohn zu. Darüber hinaus hängt die Höhe von den fachlichen Qualifikationen, der Erfahrung in der Pflege und den Sprachkenntnissen ab.
  • Von wem bekomme ich die Rechnungen?
    Die Rechnungen erhalten Sie direkt von unserer Partneragentur in Polen. Dieser ist für die Verwaltung und Bereitstellung der Pflegekräfte zuständig und stellt sicher, dass alle Kosten transparent und nachvollziehbar sind. Bei Fragen zu Ihrer Abrechnung stehen wir jederzeit für Sie zur Verfügung.
  • Wie viel Freizeit steht den Betreuungskräften zu?
    Betreuungskräften stehen pro Tag ca. zwei bis drei Stunden Freizeit zu sowie ein freier Tag in der Woche bzw. zwei halbe Tage.
  • Wo wohnt die Betreuungskraft?
    Die Pflege-/Betreuungskraft aus Polen wohnt in der Regel direkt bei der zu betreuenden Person im Haushalt und kann somit rund um die Uhr in Notfallsituationen Hilfe leisten. Alternativ kann auch in der Nähe ein Zimmer angemietet werden, sodass hier auch eine schnelle Erreichbarkeit zu der pflegenden Person gewährleistet werden kann.
  • Wie wird die Betreuungskraft ausgewählt?
    Wir erstellen gemeinsam Ihre familiäre Bedarfsanalyse und erörtern zusammen Ihre Wünsche und die Situation in Ihrer Familie. Anhand der festgelegten Kriterien erhalten Sie kurzfristig bzw. fristgerecht Ihren persönlichen Bewerbervorschlag mit einem Profil und Kontaktdaten. Sie können in Ruhe das Bewerberprofil prüfen und besprechen. Nachdem Sie sich für eine 24-Stunden-Kraft von helferauspolen.de entschieden haben, erhalten Sie einen Dienstleistungsvertrag als Nachweis für eine sichere Entsendung und Pflege bei Ihnen zuhause. Wir versuchen in der Regel bereits vor Anfahrt, einen Kontakt mit der Betreuungskraft und Ihnen herzustellen. Das passiert entweder per Telefon oder Videoanruf. Wir organisieren den Transport und beförderliche Erfordernisse und halten stetig Kontakt zur Familie und zu der 24-Stunden-Kraft bis zum Eintreffen und ebenfalls in der Einarbeitungszeit. Kurz vor der Abreise, nach 6–12 Wochen, in Ihrer Familie stellen wir Ihnen eine weitere passende Wechselkraft für Ihre Familie vor. Diese beiden Kräfte werden für Ihre Familie reserviert und begleiten Sie dauerhaft in Ihrer Familie als 24-Stunden-Kräfte. Wir begleiten Sie dauerhaft als Ansprechpartner in Deutschland.
  • Welche Leistungen beinhaltet die 24-Stunden-Pflege?
    Die Betreuung in häuslicher Gemeinschaft (BihG) bedeutet, dass sich die Betreuungskraft um Personen in deren häuslichem Umfeld kümmert. Dazu gehören: Hauswirtschaftliche Unterstützung (Kochen, Reinigungsarbeiten, Wäsche waschen etc.) Unterstützung bei Grund- und Intimpflege (Waschen, Duschen, Inkontinenzversorgung etc.) Mobilisierende Unterstützung (beim Aufstehen, beim An- und Auskleiden, Essen anreichen etc.) Unterstützung bei der Strukturierung des Tagesablaufes Präsenzbetreuung (Aufsicht über die zu betreuende Person) Demenzbetreuung
  • Welche Kosten entstehen bei einer 24-Stunden-Betreuung?
    Die Kosten für eine 24-Stunden-Betreuung sind vom Pflegegrad, den gewünschten Leistungen und Aufgaben, den Deutschkenntnissen sowie der pflegerischen Erfahrung der Pflegekraft abhängig und betragen zwischen 2.300,00 und 3.800,00 Euro (Stand Mai 2023).
  • Gibt es Alternativen zu Vermittlungsagenturen?
    Seriöse ausländische Pflegekräfte arbeiten nur auf Grundlage eines Dienstleistungsvertrages zwischen dem Arbeitgeber in Polen und Ihnen. Bei anderen Angeboten (inoffizielle Verträge oder Betreuung durch Selbstständige mit einem Gewerbeschein) sollten Sie misstrauisch sein. Hier besteht das Risiko einer Scheinselbstständigkeit. Dies kann für Sie zur Folge haben, dass Ihnen schnell eine Arbeitgeberfunktion zugeordnet wird, mit der Konsequenz von fälligen Nach- und Strafzahlungen für nicht abgeführte Sozialabgaben und Versicherungen.
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