Mit Pflegegeld häusliche Pflege finanzieren
Pflegebedürftige Menschen, die nicht in einer Einrichtung, sondern zuhause leben, haben Anspruch auf Pflegegeld. Mit diesem Zuschuss können Sie Ihre häusliche Pflege – entweder Ihre Angehörigen, Bekannten, Freunde oder eine Betreuungskraft – finanzieren.
Wer hat Anspruch auf Pflegegeld?
Grundsätzlich haben alle Pflegebedürftigen, die zuhause leben, Anspruch auf Pflegegeld. Voraussetzung ist, dass sie mindestens in Pflegegrad 2 eingestuft sind. Bei niedrigeren Pflegegraden besteht kein Anspruch auf Pflegegeld. Eine Ausnahme gibt es bei Kindern, die schwerbehindert sind und mindestens Pflegegrad 1 haben.
Wie beantragt man Pflegegeld?
Der Antrag auf Pflegegeld kann nur vom Pflegebedürftigen bzw. einer von ihm bevollmächtigten Person gestellt werden. Der Antrag kann formlos per Brief, E-Mail, Fax oder telefonisch bei der Pflegekasse gestellt werden. Die Pflegekasse sendet Ihnen daraufhin ein Formular zu, das Sie vollständig ausfüllen und zurückschicken müssen. Ihr Anspruch beginnt mit dem Tag der Antragstellung.
Wie wird der Pflegegrad bestimmt?
Nach Ihrer Antragstellung schickt Ihnen die Pflegekasse die entsprechenden Unterlagen zu und beauftragt einen Gutachter des Medizinischen Dienst, um den Grad Ihrer Pflegebedürftigkeit feststellen. Die Gutachter befragen Sie anhand eines festgelegten Fragenkatalogs zu Ihren Einschränkungen und Ihrem Unterstützungsbedarf im Alltag, ermitteln den Pflegegrad und geben das Gutachten an die Pflegekasse weiter. Diese trifft dann die Entscheidung über den Pflegegrad und erlässt den Bescheid.
Wie hoch ist das Pflegegeld?
Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich nach dem Pflegegrad.
Pflegegrad 2: 316 Euro/Monat
Pflegegrad 3: 545 Euro/Monat
Pflegegrad 4: 728 Euro/Monat
Pflegegrad 5: 901 Euro/Monat
(Stand Mai 2023)
Ist die Zahlung des Pflegegeldes zweckgebunden?
Die pflegebedürftige Person kann über die Verwendung des Pflegegeldes frei verfügen. Sie kann das Pflegegeld an die sie betreuenden Angehörigen als Ausgleich für ihre Mühen weitergeben. Sie können das Geld aber auch für eine 24-Stunden-Kraft verwenden, die Ihnen helferauspolen.de gerne vermittelt. Generell gilt, dass Sie die Verwendung des Pflegegeldes nicht belegen und keine Nachweise einreichen müssen.
Kann ich Pflegegeld rückwirkend beantragen?
Nein, das ist leider nicht möglich. Ihr Anspruch beginnt erst mit dem Tag der Antragstellung. Sie sollten daher den Antrag so früh wie möglich stellen, da das Pflegegeld rückwirkend bis zum Tag der Antragsstellung bezahlt wird.
Was kann ich tun, wenn mein Antrag auf Pflegegeld abgelehnt wird?
In diesem Fall können Sie innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheids Widerspruch einlegen. In diesem Fall wird der Antrag erneut geprüft. Sie können auch Widerspruch einlegen, wenn Sie mit der Einstufung des Pflegegrades nicht einverstanden sind. Wenn auch der Widerspruch abgelehnt wird, besteht die Möglichkeit, Klage beim Sozialgericht einzureichen.
Das Pflegegeld ist eine wichtige finanzielle Unterstützung für Pflegebedürftige, die zuhause leben. Da die Verwendung des Pflegegeldes nicht zweckgebunden ist, können Sie es nach Ihrem Bedarf und Ihren Wünschen einsetzen. So können Sie das Pflegegeld beispielsweise auch als Zuschuss für eine Betreuungskraft nutzen, die Ihnen im Haushalt, beim Kochen oder bei der Grundpflege hilft. Gerne unterstützen wir Sie bei der Suche nach einer 24-Stunden-Kraft. Nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf, wir klären dann gemeinsam Ihren Pflegebedarf und senden Ihnen unverbindlich unsere Bewerbervorschläge zu.